Wenn "Killergames" verboten werden sollen, müssen wir nun sofort die Wehrpflicht abschaffen!
Denn solche Games verbieten und dann jeden Mann der Schweiz dazu zwingen, aktiv "Kriegerlis" zu betreiben kann ja nicht passen. In der Armee wird den Leuten eine vollautomatische Waffe in die Hände gedrückt, welche als einzige Aufgabe hat einen Menschen zu verletzen oder zu töten.
Solange dies noch passiert ist es reine Heuchelei und Polemik, so genannte "Killergames" verbieten zu wollen.
Stadtrat Burgdorf, SP, 21. März 2010
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Wenn man Killergames verbieten würde, müsste man auch Kriegsfilme verbieten.
21. März 2010
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Sind wirklich die Killergames an den Anschlägen schuld?
21. März 2010
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Killergames für Soldaten als Kriegsvorbereitung!
21. März 2010
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Ein Vebot vernichtet heutige und künftige Arbeitsplätze!
Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung: Ein Verbot von Computerspielen vernichtet Arbeitplätze in der Game-Industrie direkt (Verkauf, Vetrieb, Entwicklung und Produktion) und in der Industrie indirekt. Dies weil die Kontrolle durch den Staat verstärkt werden muss und die damit generierten Arbeitsplätze durch Steuern finanziert werden müssen, was wiederum letztlich der Steuerzahler (Bürger und die Industrie) berappen muss und deshalb zu mehr Staat und weniger Wirtschaft führt etc...
Games die vom Ausland heruntergeladen werden (und damit sehr schlecht verboten werden können) vernichten in der Schweiz auch Arbeitsplätze; es wird z.B. kein Vertriebs- und Verkaufspersonal benötigt, keine Ladenmieten generiert und die Mehrwertsteur auf das Produkt umgangen.
Wir sollten besser dafür sorgen, dass die Schweiz als innovativstes Land in Europa eine eigene Gamerindustrie etabliert, wie es auch andere Länder (z.B. Kanada) tun, dieses Verbot schreckt aber Investoren ab!
Piraten, 21. März 2010
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Politiker erlassen ein sinnloses Verbot um ihr Gewissen zu beruhigen.
Es gibt keine Studien, die belegen könnten, dass Videospiele gewalttätig machen. Dieses Verbot ist ein typisches Beispiel, wie Politiker Pseudo-Probleme lösen, um ihr Gewissen zu beruhigen. Weil sie nicht wissen, was sie gegen die reale Gewalt machen sollen, verbieten sie einfach mal etwas, das sie meinen, verbieten zu können. Das Verbot wird aber weder was bringen gegen die Jugendgewalt, noch wird es durchsetzbar sein. Wieder mal ein Gesetz, das man sich hätte sparen können...!
Grossrat Bern, GLP, 20. März 2010
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Ein Verbot ist gegen die Verfassung: Art. 5.2, Art. 17.2, Art. 21, Art. 36.2/3.
Geschmacklosigkeit ist kein Rechtfertigungsgrund für Zensur.
Aus der Bundesverfassung:
«Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns [...] 2. Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein. [...]»
Die Öffentlichkeit ist nicht davon tangiert, wenn Privatpersonen zu Hause Spiele spielen, auch wenn diese Spiele noch so appetitlich und brutal sind. Ein direkter Einfluss von gewalthaltigen Spielen auf reale Gewalt konnte noch nicht nachgewiesen werden. Ein Verbot gewisser Computerspiele liegt daher nicht im öffentlichen Interesse und ist auch nicht verhältnismässig. Verhältnismässig wären allenfalls Jugendschutzbestimmungen, aber auch da besteht dank der freiwilligen Umsetzung von PEGI durch die Wirtschaft kein Handlungsbedarf.
«Art. 17 Medienfreiheit [...] 2. Zensur ist verboten. [...]»
Man könnte nun darüber streiten, ob das Zensurverbot auch bei Computerspielen gilt, die nicht unbedingt zur freien Meinungsbildung notwendig sind und nicht der Verbreitung von Information dienen, doch Artikel 21 stellt klar, dass auch Kunst nicht zensiert werden darf:
«Art. 21 Kunstfreiheit; Die Freiheit der Kunst ist gewährleistet.»
Das schützt definitiv die Computerspiele, denn Computerspiele sind auch eine Form von Kunst. Eine Zensur ist verboten, ein Verbot verfassungswidrig.
«Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten [...] 2. Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. 3. Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein. [...]»
Auch hieraus ist klar, dass ein Verbot von Gewaltspielen verfassungswidrig ist. Ein öffentliches Interesse an der Kontrolle des Privatlebens von Computerspielern besteht nicht. Verhältnismässig ist ein Totalverbot erst recht nicht, verhältnismässig wären allenfalls Massnahmen für den Jugendschutz, die den Verkauf an noch nicht volljährigen Personen verbieten. Hier ist Gegenteil Artikel 13 zu beachten, der ein eben solches Recht auf Schutz des privaten Umfelds, und damit mindestens das Recht auf Spielen aller Arten von Spielen in privaten Räumen garantiert:
«Art. 13 Schutz der Privatsphäre; 1. Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. [...]»
Fazit: Ein Totalverbot von Spielen auch für Erwachsene ist verfassungswidrig.
kandidiert für Kantonsrat Zürich, Piraten, 20. März 2010
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Mehr Eigenverantwortung statt weitere Verbote und Gesetze!
Bitte kein Gesetz, welches nicht durchführbar ist. Mehr Eigenverantwortung der Eltern. Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Für jeden Jugentlichen ist es heute ein Leichtes an alle Games zu kommen.
GLP, 19. März 2010
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"Früher Rock'n'Roll.....
Heute Computerspiele.....
waren Sie früher auch für ein Verbot von Rock'n'Roll?"
Mit diesem Zitat stand ich am 18. März zusammen mit meinen Kollegen der PPS auf dem Bundesplatz, um die ParlamentarierInnen des Ständerates zur Ablehnung der Motion Allemann aufzurufen bzw. zum nachdenken anzuregen.
Eines wurde mir auch beim Flashmob der Pro Juventute (
http://www.pro-juventute.ch/18-03-2009-Pro-Juventute-Flas.5871.0.html) an diesem Tag bewusst, es ist ein akuter Virusbefall in beiden Räten festzustellen. Dieser Virus kann man als "VERBOTITIS" bezeichnen und geht vor allem gegen jene Gruppen, die politisch am schwächsten sind, Junge und die GamerInnen.
Ein Verbot dieser Spiele ist vergleichbar mit der Prohibition von Alkohol, man könnte auch fragen: "Wollen Sie Alkohol verbieten?", "Wollen Sie Actionfilme verbieten?", "Wollen Sie Action-Sportarten verbieten?", "Wollen Sie Sportwaffen verbieten?".... hinter solchen Fragen stehen grosse Lobbies und mit denen legt sich keiner dieser ParlamentarierInnen an.
Ich lasse mit mein Hobby weder von Linken/Netten noch konservativverknöcherten Rechten und schon gar nicht von Sektenbrüdern verbieten, deshalb engagiere ich mich und gehe auch auf die Strasse!
Es gibt aber auch positives woran ich mich halten kann: unser Bundesrat und einzelnen engagierten ParlamentarierInnen, die gegen den Strom geschwommen sind; danke ich für die besonnene Haltung und ich hoffe auf weitere Unterstützung.
Piraten, 19. März 2010
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Verstrickung von VGMG und VPM in den Medien... Motion Allemann stammt aus Psychosekten Studien.
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Psychosekte-mischelt-bei-Game-Verbot-mit-20238630
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/VPMAnhaenger-mischen-mit/story/19639529
Zwei Tageszeitungen decken die unheilvolle Verbindung zwischen VPM MItlgiedern und VGMG auf. Der Ständerat, von dem ein Drittel fehlte (was zahlen wir denen eigentlich für einen Lohn) befürwortet eine Motion von Allemann selber Gründungsmitgliede beim VGMG. SP macht ein unheiliges Zweckbündnis mit der Rechtskonservativen Psychosekte, tiefer kann man nicht mehr fallen. Das so etwas in einer Demokratie möglich ist, finde ich tragisch.
Steve Bass, 19. März 2010
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